Abfallkalender
Hier finden Sie den Abfallkalender 2025 mit allen wichtigen Terminen.
In wenigen Schritten können Sie hier Ihren Termin bei uns im Rathaus buchen. Gerne mehrere Anliegen zusammenfügen oder auch direkt für den/die Partner/-in mitbuchen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem vereinbarten Termin die notwendig Unterlagen mitzubringenden sind und denken Sie daran, dass Sie den Termin wieder stornieren, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Vielen Dank!
Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Wissenswertes zum Thema Abfallwirtschaft finden Sie auf dieser Seite. So etwa den aktuellen Abfallkalender, Anträge für Zuschüsse und die geltenden Satzungen.
Unseren Wertstoffhof finden Sie auf dem Gelände des Bauhofs in der Kapellenstraße 4, 85622 Feldkirchen. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do & Fr: 16:00 - 19:00 Uhr, Sa: 9:00 - 13 Uhr; Mi: geschlossen.
Im Gemeindegebiet von Feldkirchen finden Sie insgesamt 12 Wertstoffsammelstellen: Beethovenstraße, Dornacherstraße, Westendstraße, Am Kiesgrund, Raiffeisenstraße. Bodmerstraße, Zugspitzstraße, Regina-Ullman-Straße, Hohenlindner Straße, Fasanweg, Kapellenstraße, Philipp-Hauck-Straße.
Bitte beachten Sie, dass die Sammelstelle "Am Kiesgrund" derzeit nur für Glasbehälter eingerichtet ist.
Möchten Sie sich an die Abfuhrtermine erinnern lassen? Über die kostenlose Feldkirchen App senden wir Ihnen jeden Abend um 18 Uhr eine Erinnerung, welche Tonne am nächsten Tag geleert wird.
Die App ist für Android und IOS Nutzer in den jeweiligen App-Stores verfügbar.
Abgabe-Termin für die Sperrmüll-Doppelkarte: 26.09.2025
Sperrmüllabfuhr: 10.10.2025
Gartenabfall-Abfuhraktion: 19.09.2025, 31.10.2025
Häckselaktion: 21.10.2025
Ramadama in Feldkirchen: voraussichtlich 11.10.2025
Anmeldung für die Sperrmüllsammlung per E-Mail an umweltamt@feldkirchen.de mit Angabe der Art und Menge des Sperrmülls, sowie der Abholadresse. Die Anmeldefrist per E-Mail beträgt sieben Tage vor Abholtermin. Die Anmeldung per Doppelsperrmüllkarte ist weiterhin möglich. Die Karte erhalten Sie im Rathaus. Die Abgabefrist für die Doppelsperrmüllkarte beträgt weiterhin 14 Tage vor Abholtermin.
Während des laufenden Jahres kann Sperrmüll, Sperrgut auch im Wertstoffhof abgegeben werden. Gebühren für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener 1/2 m3.
Im Rathaus erhalten Sie zu den Leerungs- und Sammelgebieten auf Wunsch eine Skizze, sowie Informationsblätter zur Mülltrennung (Was gehört in den Biomüll/Komposter, Gelber Sack, Giftmobil,..)
Im Rathaus erhalten Sie:
Restmülltonne oder Altkleidercontainer - wohin mit abgetragener Kleidung? Beigefügt finden Sie die PM des Landratsamtes vom 03.02.2025 zur Entsorgung von Textilien im Landkreis.
Keine Kompostierbaren Plastiktbeutel!
PM Mai 2025 - Ab dem 01.05.2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft.
Sinn und Zweck des neuen Paragrafen ist es, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe (Bio-Plastik), in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Denn Kunststoffe machen heutzutage den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt. Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden.
Was wird im Paragraf 2a BioAbfV neu geregelt:
Hierzu werden erstmals Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen vor der Zuführung zur Behandlung geregelt. Es wird unter anderem ein Input-Kontrollwert für den Gehalt an Gesamtkunststoff der für die Behandlung bestimmten Bioabfälle festgelegt. Für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung von privaten Haushalten und des angeschlossenen Kleingewerbes darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoffen nicht mehr als 1,0 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe darf 3,0 % nicht überschreiten.
Durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bioabfällen leisten Bürger und Bürgerinnen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz. Eine Steigerung der Bioabfallmenge und somit eine Reduzierung der Restabfallmenge entlastet auch den Geldbeutel jeden Bürgers und jeder Bürgerin.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Abfallberaterin, Frau Jakubitz im Umweltamt unter der Nummer 089/909974-60 zur Verfügung.