Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

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Gewerbeamt 

Sie haben nachstehend die Möglichkeit, sich die Formulare zum Ausfüllen herunterzuladen.

Senden Sie Ihre Gewerbemeldung komplett ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit Ihrem Personalausweis mit Vorder- und Rückseite in Kopie (Pass, wenn kein Personalausweis vorhanden ist) an: gewerbe@feldkirchen.de

Nach Einsicht der Unterlagen kommen wir bzgl. eines Termins wieder auf Sie zu.

Gewerbemeldung online

Ab sofort können Sie uns Ihre Gewerbemeldung auch online unter folgendem Link zukommen lassen:

https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/9184118/gewerbeanzeige

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Gewerbeamt gerne zur Verfügung: 

Frau Rauscher, Tel. 089/909 974 - 21
Frau Sader, Tel. 089/909 974 - 34 
Frau Lutz, Tel. 089/909 974 - 13

Hier finden Sie eine Formularhilfe für Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbemeldung-druck/index

 

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Geschäftsführer-Hinweis

Sollten mehrere Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen tätig sein, dann bitten wir um Berücksichtigung nachfolgender Beiblätter, die Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung stehen.

Auch hier bitten wir um Zusendung der Ausweisdokumente!

 

Antrag auf eine Reisegewerbekarte

Gewerbezentralregister online beantragen

Sollten Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können Sie dies nun unter folgendem Link ganz einfach online beantragen:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

An Existenzgründer: 

Verpflichtung der steuerlichen Erfassung

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Hierzu können Sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgang besteht die Möglichkeit unter www.elster.de in der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese effiziente Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.

 Weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer finden Sie unter folgendem Link: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

 Das Merkblatt sowie den ELSTER-Flyer können Sie sich herunterladen: