Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

Informationen des Standesamtes: Sterbefall

Wir möchten Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass Sie für folgende Aufgaben einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen können. Dieser setzt sich dann mit uns wg. der Sterbefallanzeige und der nachfolgenden Sterbefallbeurkundung in Verbindung und erledigt alle anderen anfallenden Aufgaben für Sie.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich (z.B. bei Tod im Gemeindegebiet Feldkirchen, Standesamt Feldkirchen, bei Tod z.B. in einem Münchner Krankenhaus, das Standesamt München) er gestorben ist, mündlich oder schriftlich spätestens am 3. auf dem Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Der Todestag, Feiertage, Samstag und Sonntage, werden nicht mitgerechnet (z.B. ein Sterbefall der am Mittwoch eingetreten ist, muss spätestens am darauffolgenden Montag angezeigt werden).

Unterlagen

 Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Sterbefalls ledig:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung, die beim Meldeamt des letzten Wohnortes erhältlich ist (ist der Sterbefall im Gemeindegebiet Feldkirchen eingetreten und war die/der Verstorbene in Feldkirchen gemeldet, ist die Aufenthaltsbescheinigung nicht erforderlich)
  • Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt ausgestellt)
  • Sterbefallanzeige (diese wird entweder vom beauftragten Bestattungsinstitut oder Altenheim erstellt; bei persönlicher Anzeige eines Angehörigen direkt beim Standesamt)

Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Sterbefalls verheiratet:

wie bei ledigen Personen, jedoch zusätzlich Eheurkunde

Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Sterbefalls geschieden:

wie bei ledigen und verheirateten Personen, jedoch zusätzlich:

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Sterbefalls verwitwet:

wie bei ledigen und verheirateten Personen, jedoch:

  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

bei Sonderfällen (z.B. vorverstorbener Ehegatte wurde für tot erklärt, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit), bitten wir vorab um telefonische Rücksprache zu den hierzu vorzulegenden Unterlagen.

Ihre Ansprechpartner im Standesamt:

Frau ZobelFrau DietzHerr Ploß
Tel.: 089/ 909974-33Tel.: 089/ 909974-35Tel.: 089/ 909974-31
E-Mail:
standesamt@feldkirchen.de
E-Mail:
standesamt@feldkirchen.de
E-Mail:
standesamt@feldkirchen.de