Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Information des Standesamtes: Geburt
Das Standesamt, in dessen Bezirk ihr Kind geboren wurde, ist zuständig für die Beurkundung der Geburt. Wenn Sie sich also z.B. für eine Hausgeburt in Feldkirchen entschieden haben, ist das Standesamt Feldkirchen der zuständige Ansprechpartner für Sie. Wurde Ihr Kind in München geboren, informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des Standesamtes München:
Die Geburt ist binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verpflichtet hierzu sind:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von
der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, z.B. Hebamme
Eine Anzeigepflicht nach Nr. 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige verhindert sind.
Bei Geburten in Kliniken (privat oder öffentlich) ist die Klinik zur schriftlichen Anzeige der Geburt an das entsprechende Standesamt verpflichtet.
Unterlagen
Die Eltern des Kindes sind verheiratet:
- Eheurkunde
- Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über
Geburtszeitpunkt, Geburtsgewicht und Geburtsgröße - Erweiterte Meldebescheinigung (sollte das Kind in Feldkirchen
geboren werden, müssen Sie diese nicht extra besorgen) - gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erklärung über Vornamen und ggf. Familiennamen
Die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet:
- statt der Eheurkunde, die Geburtsurkunde der Mutter
- ansonsten gleiche Unterlagen wie oben (Eltern des Kindes sind verheiratet)
Die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet und der Vater des Kindes hat die Vaterschaft bereits anerkannt:
- wie oben (die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet)
- zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde des Vaters
In allen anderen Fällen, z.B. die Mutter und/oder der Vater des Kindes sind minderjährig, einer der Elternteile besitzt die ausländische Staatsangehörigkeit, ein Elternteil ist nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes, sondern mit einem andern Partner verheiratet, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit uns bzw. dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Hinweis:
Das Meldeamt müssen Sie von der Geburt Ihres Kindes (sofern das Kind in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist) nicht in Kenntnis setzen, dazu ist das Standesamt verpflichtet, das die Geburtsbeurkundung vornimmt.
Ihre Ansprechpartner im Standesamt:
Frau Zobel | Frau Dietz | Herr Ploß |
Tel.: 089/ 909974-33 | Tel.: 089/ 909974-16 | Tel.: 089/ 909974-31 |
E-Mail: standesamt@feldkirchen.de | E-Mail: standesamt@feldkirchen.de | E-Mail: standesamt@feldkirchen.de |