Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Wahlhelfer gesucht für die Kommunalwahlen
(Gemeinde- und Landkreiswahlen)
am 08. März 2026 und
ggf. Stichwahl am 22. März 2026
Haben Sie Interesse, die Kommunalwahlen im März 2026 aktiv zu unterstützen und sich als Wahlhelfer*in zu engagieren?
Bewerben Sie sich direkt schriftlich oder auch telefonisch bei uns im Rathaus! Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?
Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
Ausgabe der Stimmzettel
Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeinde gemeldet wird
Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal,
um alles für die Wahlhandlung vorzubereiten.
Bei den allgemeinen Wahlvorständen, wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil.
Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Sie erhalten Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen
für den Wahltag entnehmen können.
Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche
Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie
eingesetzt sind.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Pauschale als Entschädigung (Erfrischungsgeld).
Ebenso werden für die Einsatzzeit kostenlos Getränke und Speisen zur Verfügung gestellt.
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Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Brod, Telefon-Nr. 089/ 90 99 74 – 23
oder per e-mail: brod@feldkirchen.de wenden.




