Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich lade Sie herzlich ein zur Bürgerversammlung am Mittwoch, 21. Oktober 2026 um 19 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses (1. OG -Stockwerk 1B/Eingang Kirchenstraße), Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen.
Die Bürgerversammlung wird auch als Live-Stream im Internet übertragen. Am Tag der Bürgerversammlung finden Sie den Zugangslink auf der Startseite.
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Grußwort des Landrats
3. Bericht der Polizei
4. Aussprache
Andreas Janson
Erster Bürgermeister
Gemeinde Feldkirchen
Allgemeines zur Bürgerversammlung:
Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern hat der/die Bürgermeister/in mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung einzuberufen. Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürgerinnen und -bürger, der Erörterung von gemeindlichen Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.
Tagesordnungspunkt "Aussprache":
Alle anwesenden wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger haben bei der Bürgerversammlung hier das Recht, das Wort zu ergreifen (Wortmeldeformular ist vor Ort auszufüllen).
Wortmeldungen und Anfragen müssen sich im Rahmen gemeindlicher Angelegenheiten bewegen (keine Privatinteressen oder Einzelprobleme). Stimmberechtigt sind ausschließlich Feldkirchner Gemeindebürgerinnen und -bürger.
Beschließt die Bürgerversammlung mehrheitlich einen Antrag bzw. eine Empfehlung, ist diese/r innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln.




