Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

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Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Welche Bauvorhaben sind genehmigungsfrei? Hier finden Sie eine Übersicht.

 

Freistellungsverfahren

Nach Art. 58 BayBO ist es möglich Gebäude ohne Baugenehmigung zu errichten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gebäude muss im Umgriff eines qualifizierten Bebauungsplans errichtet werden.
  • Es darf sich um keinen Sonderbau handeln.
  • Die baulichen Anlagen müssen dem Bebauungsplan entsprechen
  • Die Erschließung muss gesichert sein d.h. Straße, Wasser, Kanal etc.
  • Die Gemeinde (Bauverwaltung Feldkirchen) muss erklären, dass kein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden muss.

Den gesamten Artikel 58 BayBO finden Sie HIER.

Beseitigung

Nach Art. 57 Abs. 5 BayBO  bedeutet Beseitigung immer der vollständige Abbruch einer baulichen Anlage. Teilabbrüche sind nach Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig.

Vor dem Abbruchtermin sind Landratsamt und Gemeinde zu informieren.

Für den Abbruch eines Denkmals gelten gesonderte Regelungen. Der Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes ist niemals komplett genehmigungsfrei.

Verfahrensfreie Vorhaben

Art. 57 BayBO regelt alle verfahrensfreien Bauvorhaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Garagen und Carports
  • Gartenhäuschen
  • Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen und Wärmepumpen
  • Kamine
  • Mauern mit einer Höhe bis zu 2 Metern Höhe
  • Änderungen von Fenstern und Türen

Bei denkmalgeschützten Bauten gelten gesonderte Regelungen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München.