Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
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Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Kein (Bio-)Plastik in die Biotonne
Ab dem 01.05.2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft.
Sinn und Zweck des neuen Paragrafen ist es, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe (Bio-Plastik), in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Denn Kunststoffe machen heutzutage den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt. Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden.
Was wird im Paragraf 2a BioAbfV neu geregelt:
Hierzu werden erstmals Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen vor der Zuführung zur Behandlung geregelt. Es wird unter anderem ein Input-Kontrollwert für den Gehalt an Gesamtkunststoff der für die Behandlung bestimmten Bioabfälle festgelegt. Für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung von privaten Haushalten und des angeschlossenen Kleingewerbes darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoffen nicht mehr als 1,0 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe darf 3,0 % nicht überschreiten.
Durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bioabfällen leisten Bürger und Bürgerinnen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz. Eine Steigerung der Bioabfallmenge und somit eine Reduzierung der Restabfallmenge entlastet auch den Geldbeutel jeden Bürgers und jeder Bürgerin.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Abfallberaterin, Frau Jakubitz im Umweltamt unter der Nummer 089/909974-60 zur Verfügung.
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