Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Weitere Informationen

Voraussetzungen
  • Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Erforderliche Unterlagen
  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

RechtsgrundlagenKosten
    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR