Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

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Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Weitere Informationen

Voraussetzungen
  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage
FormulareRechtsgrundlagenFristen
  • Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Kosten
  • 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz