Die Gemeinde Feldkirchen hat, mit einstimmigem Beschluss vom 28.05.2020, der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) beizutreten, einen ersten Schritt zu einer fahrradfreundlichen Kommune eingeschlagen. Mit der erfolgreichen Vorbereitung am 15.04.2021 (digital) und am 19.07.2021 (real), ist die Gemeinde Feldkirchen als vorläufiges Mitglied der AGFK aufgenommen worden. Die offizielle Aufnahme in die AGFK erfolgte am 09.02.2022. Für die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK ist es erforderlich, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern und dafür alljährlich entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss zu dauerhaften Radverkehrsförderung ist Grundvoraussetzung für die Verleihung des Titels „fahrradfreundliche Kommune“. Dieser Titel wird nach erfolgreicher Hauptbereisung, welche für das Jahr 2024 vorgesehen ist, verliehen und im Rhythmus von sieben Jahren überprüft und erneuert.
Neben dem Grundsatzbeschluss zur dauerhaften Radverkehrsförderung ist die Erstellung eines Radverkehrskonzepts ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK. Hierfür wurde das Planungsbüro Stadt Land Verkehr zur Erstellung eines solchen Radverkehrskonzept beauftragt. Neben einer Haushaltsbefragung im Juli 2021 und einem Bürgerworkshop im Mai 2022 liegt das Radverkehrskonzept nun vor.
Dieses Radverkehrskonzept für Feldkirchen wurde dem Gemeinderat vom Planungsbüro STADT LAND VERKEHR in der Gemeinderatsitzung am 12.01.2023 vorgestellt und ist vom Gremium einstimmig beschlossen worden.