Online-Dienste

Terminvergabe Einwohnermeldeamt

Bürgerservice-Portal der Gemeinde Feldkirchen

 

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Gemeinde Feldkirchen online zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein persönliches Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags. Die Einrichtung eines Bürgerkontos ist nur für die Bürgerauskunft zwingend erforderlich.

Sollten Gebühren anfallen, so ist die Bezahlung ist i.d.R. mit allen gängigen Kreditkarten problemlos möglich. Bei Online-Zahlungen über giropay bitten wir um selbstständige Überprüfung bzgl. der Teilnahme Ihrer Hausbank/Sparkasse bei giropay (www.giropay.de mit Eingabe der BLZ).

>>>>> Zum Bürgerserviceportal: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/feldkirchen

Gewerbean-, ab und -ummeldungen

Gewerbeamt nur mit Termin

Bitte beachten Sie, dass Ihr Anliegen im Gewerbeamt nicht ohne vorherige Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für das Gewerbeamt ist derzeit ein Termin erforderlich.

Sie haben nachstehend die Möglichkeit, sich die Formulare zum Ausfüllen herunter zu laden.

Adobe_PDF Gewerbeanmeldung
Adobe_PDF Gewerbeummeldung
Adobe_PDF Gewerbeabmeldung

 

Hier finden Sie eine Formularhilfe für Gewerbe An,- Um- und Abmeldungen

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbemeldung-druck/index

 

Eine Online-Gewerbemeldung ist derzeit leider nicht möglich. Sie benötigen einen persönlichen Termin im Gewerbeamt. Termin nur nach vorheriger Absprache: gewerbe@feldkirchen.de

 

Frau Rauscher Telefon: 089 909974-21 E-Mail: gewerbe@feldkirchen.de
Frau Sader Telefon: 089 909974-34 E-Mail: gewerbe@feldkirchen.de

 

Mängelmitteilung zur Straßenbeleuchtung in Feldkirchen

Ab sofort können defekte Straßenbeleuchtungen auf elektronischem Weg an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Mit einer E-Mail an strassenbeleuchtung@feldkirchen.de erreichen Sie die zuständigen Stellen. Bitte teilen Sie uns den Straßennamen, die Hausnummer oder die an der Lampe zu sehende Mastnummer mit.

In einem dreiwöchigen Turnus werden die defekten Leuchtmittel regelmäßig ausgewechselt. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch oder persönlich an der Infostelle Ihre Meldung abgeben.

Die Bayernwerk AG bietet eine Online-Lösung für die Meldung von defekten Straßenlampen an. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl der defekten Straßenlampe zur Verfügung, z.B. Auswahl über eine Karte.

  Bayernwerk AG Schadensmelder  

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Digitaler Ortsplan

Unser digitaler Stadtplan enthält wertvolle Informationen für Bürger Touristen, Kommunen und Gewerbe. Hier finden Sie auch alle aktuellen Baustellen in Feldkirchen verzeichnet.

Ortsplan2018Zum digitalen Ortsplan HIER klicken.

 

 

Virtuelles Fundbüro - Fundsachen und Fundtiere

Haben Sie etwas verloren?

Sie haben die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten, in unserem virtuellen Fundbüro nach Ihrem Gegenstand zu erkundigen. Die Suche erstreckt sich auf einen Umkreis von 50 km. Bitte beachten Sie aber, dass die Suche nach einem Gegenstand nur in Städten und Gemeinden erfolgt, die das virtuelle Fundbüro ebenfalls einsetzen.

Hier geht`s zum virtuellen Fundbüro!

 

Haben Sie etwas gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Geben Sie den Fundgegenstand bitte im Rathaus ab. Wichtig ist, dass Sie bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %,  für Mehrwert also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes. Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt.

 

Fundtiere - Vermisste Haustiere -> TIERHEIM MÜNCHEN

Tiere, die im Feldkirchner Gemeindegebiet gefunden werden (zugelaufene Tiere oder Tiere, die nicht mehr nach Hause finden!) sollen direkt im Tierheim München abgegeben werden (Riemer Strasse 270, 81829 München, Tel. 089 / 921 000-88).

Die Gemeinde hat mit dem Tierheim einen Vertrag abgeschlossen, der dort die Aufnahme sichert. Das Tierheim kann anhand eventuell vorhandener Tätowierungen bzw. dem Chip den Eigentümer ermitteln.

Haustier vermisst? 
Schauen Sie auf der Internetseite des Tierheims nach (Tierschutz München e.v.).

Oder rufen Sie direkt beim Tierheim an:  089 / 921 000-88.

Auch über unser virtuelles Fundbüro können Sie feststellen, ob Ihr Tier aufgefunden wurde. Natürlich können Sie auch bei uns persönlich oder per Telefon (089 909974-32 oder -34) nachfragen.

Wenn unsere Bauhofmitarbeiter auf Ihren Fahrten überfahrene Tiere auf der Straße auffinden, so werden diese fotografiert und dann begraben. Auch dazu erhalten Sie unter den angegebenen Rufnummern die entsprechende Information!

 

Schwerbehindertenausweis online beantragen

In Bayern besteht die Möglichkeit, Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und/oder auf Feststellung eines Merkzeichens online zu stellen.

 

Sie können so ganz bequem von zu Hause aus den Antrag stellen, ohne auf die Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung angewiesen zu sein.

 

Das Verfahren ist sicher (verschlüsselte Übermittlung) und bietet hohen Bedienkomfort. Alle Fragen werden auf Ihren konkreten Fall abgestimmt. Auf diese Weise wird auch Ihr Schreibaufwand auf das Nötigste beschränkt. Zudem können viele Fragen durch Ankreuzen oder Auswahl in einem Drop-Down-Feld beantwortet werden.

 

So können Sie auch Ihre behandelnden Ärzte und Krankenhäuser aus einer speziell für die jeweilige Gemeinde hinterlegten Datenbank auswählen. Dadurch entfällt sogar die Eingabe von Anschriften.

Auch die zuständige Regionalstelle (Versorgungsamt) des Zentrums Bayern Familie und Soziales wird automatisch bestimmt.

 

Sie erhalten im Antrag selbst zahlreiche Hilfen mit Erläuterungen angeboten. Außerdem steht Ihnen für Rückfragen natürlich weiterhin Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Lang, Zimmer E.04, Tel. 089/909974-22, lang@feldkirchen.de zur Verfügung.

 

Unmittelbar nach der Übertragung Ihrer Daten erhalten Sie einen Kurzantrag (mit Einverständniserklärungen) angezeigt, den Sie ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an das Versorgungsamt senden müssen, da diese zusätzlich eine Unterschrift von Ihnen benötigt.

Gerne können Sie diesen Kurzantrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung zur Übersendung an das Versorgungsamt abgeben.

 

Es besteht für Sie natürlich zusätzlich weiterhin die Möglichkeit den Antrag auf herkömmliche Weise in Papierform zu stellen.

 

Hier kommen Sie zum Schwerbehindertenantrag - Online

 

Branchenbuch: Online-Verzeichnis von Firmen in Feldkirchen

Die Gemeinde-Homepage bietet ihren Bürgern und Gewerbetreibenden seit April 2011 das "Online-Branchenbuch" in der Rubrik "Wirtschaft, Gewerbe, Verkehr" an.

Hier können sich in Feldkirchen ansässige Betriebe und Firmen kostenfrei anmelden und für ihre Präsenz sorgen. Einige Schlagworte sorgen für die Information über die von der Firma angebotene (Dienst-)Leistung und über einen Link zur eigenen Internetseite und die Angabe der Kontaktdaten ist für einen größeren Bekanntheitsgrad und hoffentlich mehr Zulauf gesorgt.


Bürger, die etwas brauchen, können mit verschiedenen Suchfunktionen ermitteln, ob sie für ihr Anliegen Hilfe im eigenen Ort finden.  

 

Erstmals vorgestellt wurde die neue Seite bei der Initiativ-Veranstaltung des Gewerbevereins Feldkirchen am 7. April 2011 im Rathaus. Erster Bürgermeister Werner van der Weck begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste und der neue Vorstand des Gewerbevereins, Frau Annette Haußmann und Herr Rudolf Huber, stellten sich und ihre Ideen und Zukunftsaussichten vor.

Die Resonanz war sehr positiv und alle Anwesenden zeigten großes Interesse an einer Vernetzung der Gewerbetreibenden, am gegenseitigen Kennenlernen und an einem engeren Zusammenschluss. Weitere Veranstaltungen und Aktionen des Gewerbevereins sollen daher folgen.



>> LINK zum Branchenbuch der Gemeinde

Webcam Wohnbebauung Raiffeisengelände

Die Bauarbeiten auf dem knapp 6600 m² großen, ehemaligen Raiffeisengelände haben nun endlich begonnen. Hier, Ecke Raiffeisen-/Richthofenstraße, wird in den nächsten zwei Jahren der Neubau einer Wohnanlage mit 59 Wohnungen, 20 Seniorenwohnungen, Mittagsbetreuung, Multifunktionsraum und Tiefgarage entstehen. Integriert ist auch eine sogenannte Cluster-Wohnung mit 5 Einheiten.

Baubegleitend wurde eine Webcam installiert, mit der interessierte Bürgerinnen und Bürger den Baufortschritt verfolgen können. Über das Menü im oberen rechten Bildrand können Sie die verschiedenen Kameras auswählen.

http://baudoku.1000eyes.de/cam/feldkirchen/ACCC8EF24D37/

 

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