Grundsteuererklärung abgeben

Grundsteuer Reform

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt abzugeben. Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - im Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier beim zuständigen Finanzamt wie folgt einreichen.

Die Erklärungsvordrucke und die dazugehörigen Anleitungen können ab sofort in der Gemeinde Feldkirchen an der Infostelle abgeholt werden. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Im Bayerischen Landesamt für Steuern steht eine zentrale Informationshotline unter 089/30 700077 (Grundsteuer-Hotline) für allgemeine Fragen zur Verfügung. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de

  1. Ausfüllen der Formulare am PC und anschließender Ausdruck

Die bayerischen Grundsteuervordrucke können jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de in der grauen Variante am PC ausgefüllt werden. Nach Ausdruck sind diese Grundsteuervordrucke zu unterschreiben und am dem 01. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden.

  1. Handschriftliches Ausfüllen der Formulare

Sofern Sie Ihre Grundsteuererklärung handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 01. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie in der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Die Gemeinde Feldkirchen darf gemäß §§ 2 ff. Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung vornehmen und deshalb nicht beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke helfen. Wir möchten Sie daher bitte, sich bei Bedarf an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden.

 

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Grundsteuer in der Gemeinde Feldkirchen:                                                          Herr Elger, Tel. 089/909974-28

 

 

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