Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führer- scheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vordem 19. Januar 2013 ausge- stellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkarten- führerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nach- folgenden Tabellen entnehmen.
Das Wichtigste in Kürze:
Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de/online-services. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen.
Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorspräche wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn mög- lich. Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin unter https://termin-fahreraubnis.landkreis-muenchen.de.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültigesAusweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Land- ratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift" (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führer- Scheins.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie entwertet zurück.
Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen nach Hause gesandt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung aktuell etwa 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.
Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?
Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Graue bzw. rosa Papierführerscheine:
Geburtsjahr des Fahrererlaubnis Vor 1953 1959 bis 1964 |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht 19.01.2023 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 2002 bis 2004 2005 bis 2007 2008 2009 2010 2011 2012 bis 18:01.2013 |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 19.01.2026 19.01.2027 19.01.2028 19.01.2029 19.01.2030 19.01.2031 19.01.2032 19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter
www.landkreis-muenchen.de. Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.