Ihr Standesamt in Feldkirchen informiert Sie gerne!

Die Aufgaben im Standesamt sind vielfältig. Die Informationen zu allen Einzelheiten hier abzudrucken, führt zu weit. Deshalb finden Sie auf diesen Seiten nur kurz gehaltene Angaben.

 

Für weiter gehende Informationen rufen Sie uns bitte an.

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Information des Standesamtes: Eheschließung

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Das für Sie zuständige Standesamt ergibt sich aus dem Wohnsitz der Verlobten. Bei verschiedenen Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie sich anmelden. Aus organisatorischen Gründen und Weiterlesen

Information des Standesamtes: Geburt

Das Standesamt, in dessen Bezirk ihr Kind geboren wurde, ist zuständig für die Beurkundung der Geburt. Wenn Sie sich also z.B. für eine Hausgeburt in Feldkirchen entschieden haben, ist das Standesamt Feldkirchen der zuständige Ansprechpartner für Sie. Wurde Ihr Kind in München geboren, informieren S Weiterlesen

Information des Standesamtes: Sterbefall

Wir möchten Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass Sie für folgende Aufgaben einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen können. Dieser setzt sich dann mit uns wg. der Sterbefallanzeige und der nachfolgenden Sterbefallbeurkundung in Verbindung und erledigt alle anderen anfallenden Aufgaben für Sie.  Weiterlesen

Information des Standesamtes: Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung

VaterschaftsanerkennungZuständig ist jedes beliebige Standesamt. Das Standesamt Feldkirchen empfiehlt Ihnen in jedem Fall möglichst eine sogenannte pränatale (der Geburt vorausgehende) Vaterschaftsanerkennung. Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, ist die Zustimmung der Mutter unerl Weiterlesen

Information des Standesamtes: Kirchenaustritt

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie unter den zuständigen Standesämtern wählen. Bitte erscheinen Sie zum Kirchenaustritt persönlich. Unterlagengültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) Die Gebühr hierfür beträgt 35,- €.   Weiterlesen

Information des Standesamtes: Namensrecht

Namensänderungen sind möglich auf Grund von personenstandsrechtlichen Vorschriften (Gebühr: 25,- €) z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach rechtskräftiger Scheidung, Ablegung eines Doppelnamens, Einbenennung eines KindesArt. 47 EGBGB, z.B. nach einer Einbürgerung§ 94 Bundesvertriebenengesetz (für Weiterlesen

Information des Standesamtes: Personenstandsurkunden

Ein Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) wird immer dort beurkundet, wo er eintritt. Wenn Sie also z.B. in München geboren sind, ist ihre Geburt im Standesamt München beurkundet und auch nur dort erhalten Sie Ihre Geburtsurkunde. Genauso verhält es sich bei Eheschließungen und Ster Weiterlesen

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